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§ 262 Abs. 2 PBG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BRG ZH BRGE III Nrn. 0054-0057/2017 · 12.04.2017GutgeheissenGebäude und Gebäudeteile gelten als oberirdisch im Sinne von § 262 Abs. 1 PBG, auch wenn sie den gewachsenen Boden um weniger als 0,5 m überragen. Eine Analogie zu § 269 PBG (abstandsfreie Gebäude) ist im Waldabstandsbereich nicht zulässig.BaubewilligungAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.