§ 26 BauV
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer AG WBE.2023.109 · 31.01.2024Teilweise gutgeheissenBei einem Mehrfamilienhaus mit beidseitig orientierten Wohnräumen ist die Hauptwohnseite nach der Gesamtheit der Fenster- und Raumflächen sowie der Balkon- und Aussenraumanordnung zu bestimmen; die Bauherrschaft und die örtliche Baubehörde verfügen dabei über einen erheblichen Beurteilungs- und Ermessensspielraum. Der Gebäudeabstand…BaubewilligungAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.