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§ 26 BauG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer AG WBE.2024.42 · 10.04.2024AbgewiesenWer sich zwar am Einwendungsverfahren beteiligt, es aber unterlassen hat, gegen den Planungsbeschluss der Gemeinde beim Regierungsrat Beschwerde zu erheben, dem fehlt die formelle Beschwer für die Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den nachfolgenden Genehmigungsentscheid. Die Verlängerung einer bedingten Einzonung ist nur dann nichtig,…EinzonungOrtsplanungsrevisionSondernutzungsplan

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.