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§ 26 Abs. 2 BNO

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VGer AG WBE.2023.298 · 11.06.2024AbgewiesenEine Arealüberbauung in der Dorfzone mit teilweise dreigeschossigen Gebäuden, abweichenden Firstrichtungen und Holzfassaden ist bewilligungsfähig, wenn ein schlüssiges Fachgutachten die gute Einordnung ins Orts-, Quartier- und Landschaftsbild bestätigt und der Zonenzweck (Erhaltung und Entwicklung des typischen Dorfkerncharakters) nicht…BaubewilligungRichtplanung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.