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§ 25a Abs. 1 RPG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZG V 2023 66 · 27.12.2024Teilweise gutgeheissenDie Baubewilligung für ein Vorhaben in der Altstadtzone (ISOS) ist rechtmässig, wenn die Koordinationspflicht nach Art. 25a RPG erfüllt ist und keine unzulässige Vorbefassung der Denkmalpflege vorliegt. Die Parteientschädigung für eine öffentlich-rechtliche Körperschaft ist nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.