§ 256 Abs. 1 PBG
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
33%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2024.00326 · 28.08.2025AbgewiesenEine Ausnützungsübertragung erlangt erst mit Erteilung der baurechtlichen Bewilligung für ein Projekt, das auf die Ausnützungsreserven tatsächlich angewiesen ist, öffentlich-rechtliche Wirksamkeit; eine Übertragung auf Vorrat ohne konkretes Bauprojekt auf dem Empfängergrundstück entfaltet keine öffentlich-rechtlichen Wirkungen und kann…BaubewilligungVGer ZH VB.2023.00730 · 11.07.2024AbgewiesenArt. 24h Abs. 3 lit. d BZO der Stadt Zürich begrenzt in Verbindung mit Art. 24h Abs. 3 lit. a BZO nicht nur die Überbauungsdichte, sondern auch die maximal zulässige Nutzungsdichte von Hofgebäuden in der Quartiererhaltungszone I. Der Einzug einer Zwischendecke in einem bereits baurechtswidrigen Hofgebäude stellt eine nach § 357 Abs. 1…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungBRG ZH BRGE III Nrn. 0054-0057/2017 · 12.04.2017GutgeheissenGebäude und Gebäudeteile gelten als oberirdisch im Sinne von § 262 Abs. 1 PBG, auch wenn sie den gewachsenen Boden um weniger als 0,5 m überragen. Eine Analogie zu § 269 PBG (abstandsfreie Gebäude) ist im Waldabstandsbereich nicht zulässig.BaubewilligungAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.