Startseite
Startseite
← Normenregister

§ 255 Abs. 3 PBG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2025.00435 · 27.08.2026Teilweise gutgeheissenDer nach Art. 40 Abs. 1 BZO vorgeschriebene Wohnanteil ist grundsätzlich in den Vollgeschossen zu realisieren; Art. 40 Abs. 2 BZO erfasst jedoch nur anrechenbare Flächen in Dachgeschossen, sodass privilegierte (nicht anrechenbare) Dachgeschossflächen nach § 255 Abs. 3 PBG zur Kompensation herangezogen werden können. Ob das…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungVGer ZH VB.2024.00509 · 19.06.2025GutgeheissenGemäss Art. 3 Abs. 1 Anm. * BZO Wädenswil sind die Nutzflächen in Unter- und Dachgeschossen zusammenzurechnen und dürfen gesamthaft maximal die Hälfte der in den Vollgeschossen zulässigen Nutzflächen betragen; diese Regelung steht neben und nicht anstelle von § 255 Abs. 1–3 PBG. Eine Überschreitung dieses Wertes um rund 83 % ist nicht…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.