§ 253a Abs. 2 PBG
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BRG ZH BRGE II Nr. 0142/2024 · 13.08.2024AbgewiesenUmbauten an baurechtswidrigen Gebäuden dürfen keine neuen oder weitergehenden Abweichungen von Bauvorschriften bewirken, es sei denn, es liege ein Dispens vor. Eine nachträgliche Aussenwärmedämmung nach § 253a PBG führt nicht zu einer weitergehenden Abstandsunterschreitung, wenn diese allein auf die Dämmung zurückzuführen ist.BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.