§ 25 Abs. 5 BNO
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VGer AG WBE.2023.78 · 14.12.2023AbgewiesenBewässerungsinfrastruktur (unterirdische Leitungen und Pumpenschacht), die einzig dem privaten Landwirtschaftsbetrieb dient, erfüllt die Voraussetzungen für Anlagen im Gewässerraum nach Art. 41c Abs. 1 GSchV nicht, da sie weder standortgebunden noch im öffentlichen Interesse liegt. Das Baugesuch ist bereits wegen Verletzung des…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.