§ 25 Abs. 1 und 3 VRG
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VGer ZH VB.2026.00016 · 11.03.2026AbgewiesenDie Rekurslegitimation eines Nachbarn im Baubewilligungsverfahren setzt bei einer Distanz von rund 1,33 Kilometern zum Baugrundstück eine besondere, spezifische Betroffenheit voraus, die weder durch eine allgemeine Beeinträchtigung der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur noch durch eine frühere Mitwirkung an Planungsinstrumenten…BaubewilligungGestaltungsplanKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.