§ 24 BNO
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer AG WBE.2021.165 · 04.01.2022AbgewiesenWer ohne Baubewilligung in einer Landschaftsschutz- und Grundwasserschutzzone S2 erhebliche Terrainveränderungen vornimmt, kann sich nicht auf guten Glauben berufen; die Wiederherstellungsanordnung ist verhältnismässig, wenn die öffentlichen Interessen am Gewässer- und Landschaftsschutz die privaten Bewirtschaftungsinteressen klar…Wiederherstellung / RückbauBaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.