§ 24 Abs. 4 BPG
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100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
AppGer BS VD.2025.37 · 06.01.2026Teilweise gutgeheissenIst das gewachsene Terrain aufgrund früherer Bebauung faktisch nicht mehr feststellbar, ermöglicht nicht eine Abweichung von der gesetzlichen Wandhöhen-Messvorschrift (§ 24 BPG), sondern einzig das Instrument der Ausnahmebewilligung (§§ 80 ff. BPG) eine rechtmässige Berücksichtigung der besonderen topografischen Verhältnisse. Bei…BaubewilligungAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.