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§ 24 Abs. 2 BauG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer AG WBE.2024.42 · 10.04.2024AbgewiesenWer sich zwar am Einwendungsverfahren beteiligt, es aber unterlassen hat, gegen den Planungsbeschluss der Gemeinde beim Regierungsrat Beschwerde zu erheben, dem fehlt die formelle Beschwer für die Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den nachfolgenden Genehmigungsentscheid. Die Verlängerung einer bedingten Einzonung ist nur dann nichtig,…EinzonungOrtsplanungsrevisionSondernutzungsplanVGer AG WBE.2022.121 · 15.03.2023AbgewiesenWer die Einwendungsfrist bei der öffentlichen Auflage eines kommunalen Nutzungsplans versäumt und nicht rechtzeitig nach Wegfall des Säumnisgrundes die Wiederherstellung der Frist verlangt, besitzt keine formelle Beschwer und kann den Planungsentscheid nicht mit Verwaltungsbeschwerde anfechten. Folgt das Verwaltungsgericht dieser…Ortsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.