§ 238 Abs. 3 PBG
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VGer ZH VB.2024.00339 · 19.06.2025AbgewiesenFehlt für Aussenabstellplätze eine Baubewilligung, trägt die Grundeigentümerin die Beweislast, dass die beanspruchte Nutzungsart (hier: Wohnen) seit dreissig Jahren besteht; eine zwischenzeitlich aufgegebene oder unterbrochene Wohnnutzung durch nachfolgende gewerbliche Nutzung lässt eine allfällige Bestandesgarantie untergehen. Die…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.