§ 238 Abs. 1 PBG
26 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
46%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2025.00568 · 27.08.2026AbgewiesenKernzonen stellen Schutzmassnahmen nach § 205 lit. a PBG dar, deren Zweck in der Wahrung schutzwürdiger Ortsbilder besteht; Projektänderungen, die charakteristische ortstypische Elemente entfernen und sich dadurch nicht gut ins Ortsbild einordnen, sind nicht bewilligungsfähig. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauVGer ZH VB.2025.00488 · 13.08.2026AbgewiesenIn der Kernzone ist die kommunale Baubehörde verpflichtet, eine Abweichung von der Einschätzung des Fachbeirats Denkmalpflege mit triftigen Gründen zu begründen; unterlässt sie dies, kann das Rechtsmittelgericht den Einordnungsentscheid uneingeschränkt prüfen. Selbst ein verhältnismässig geringfügiger Gestaltungsmangel genügt, um eine…BaubewilligungBRG ZH BRGE I Nrn. 0052-0053/2026 · 10.04.2026GutgeheissenDie Baubewilligung für die Erstellung und Vergrösserung von Fortluftkaminen eines Gastrobetriebs in der Kernzone Altstadt Zürich ist aufzuheben, da die Kamine den gestalterischen Anforderungen nach § 238 Abs. 2 PBG und Art. 43 Abs. 2 BZO nicht genügen und den typischen Gebietscharakter sowie geschützte Objekte des Natur- und…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungVGer ZH VB.2024.00362 · 09.04.2026RückweisungBefinden sich auf der gegenüberliegenden Strassenseite kommunal inventarisierte Schutzobjekte mit eindeutigem Sichtbezug zum geplanten Neubau, ist das Vorhaben nach den erhöhten Gestaltungsanforderungen von § 238 Abs. 2 PBG (gute Gestaltung) zu prüfen – eine Strassengrenze schliesst den denkmalpflegerisch bedeutsamen Nahbereich nicht…BaubewilligungVGer ZH VB.2025.00029 · 26.02.2026GutgeheissenDas Baurekursgericht darf den Einordnungsentscheid der kommunalen Baubehörde nach § 238 PBG nur aufheben, wenn diese ihren durch die Gemeindeautonomie gewährleisteten Beurteilungs- und Ermessensspielraum überschritten hat; eine bloss abweichende gestalterische Einschätzung des Rekursgerichts genügt dafür nicht. Wenn eine…BaubewilligungBRG ZH BRGE III Nrn. 0164-0165/2025 · 10.12.2025AbgewiesenDie Baubewilligung für den Umbau einer Lagerhalle zu einer Recyclingsammelstelle in der Industriezone ist rechtmässig, da die Erschliessung tatsächlich und rechtlich genügt, das Vorhaben zonenkonform ist und keine gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt vorliegen, die einen Richtplaneintrag erfordern würden.BaubewilligungRichtplanungVGer ZH VB.2024.00663 · 28.08.2025AbgewiesenDas Verwaltungsgericht ist bei der Überprüfung eines Einordnungsentscheids nach § 238 Abs. 1 PBG auf eine Sachverhalts- und Rechtskontrolle beschränkt; eine Angemessenheitsprüfung steht ihm nicht zu. Intakte Trauflinien können ein prägendes Merkmal der baulichen Umgebung darstellen, das einem trauflinienunterbrechenden Balkon als…BaubewilligungVGer ZH VB.2024.00569 · 14.08.2025AbgewiesenEine Nebenbestimmung zur Verbesserung der Einordnung einer Mobilfunk-Antennenanlage setzt einen konkreten Einordnungsmangel voraus; ein solcher liegt erst vor, wenn die Anlage in störenden Widerspruch zur baulichen Umgebung oder zum Quartiercharakter tritt. In städtischen Gebieten gehören technische Aufbauten wie Mobilfunkantennen zum…BaubewilligungVGer ZH VB.2023.00692 · 17.07.2025GutgeheissenEine zweireihige Parkierungsanlage, die rund 27 % der Grundstücksfläche beansprucht und die gesamte Anstosslänge zur Strasse einnimmt, ordnet sich nicht befriedigend im Sinn von § 238 Abs. 1 PBG in die ländlich geprägte Umgebung ein. Dieser Mangel ist nicht mittels Nebenbestimmungen behebbar, weil er wesentliche Projektänderungen bedingt.BaubewilligungVGer ZH VB.2024.00195 · 03.04.2025AbgewiesenIn Quartiererhaltungszonen gilt das allgemeine Gestaltungsgebot der befriedigenden Gesamtwirkung nach § 238 Abs. 1 PBG; eine Mobilfunkantenne, die auf einem quartieruntypischen Gebäude in einer markanten Sichtachse platziert ist und ein Missverhältnis zum flachen Dachvolumen aufweist, erfüllt die Einordnungsanforderungen nicht, auch…BaubewilligungVGer ZH VB.2024.00094 · 05.03.2025Teilweise gutgeheissenBei unüberbauten, eingezonten Grundstücken darf die Einhaltung der Anlagegrenzwerte nach NISV nicht auf den Zeitpunkt der späteren Überbauung verschoben werden; Abnahmemessungen sind unmittelbar nach Inbetriebnahme der Mobilfunkanlage durchzuführen. Die Mobilfunkantenne selbst hat keine Gebäudequalität und muss daher keinen Grenzabstand…BaubewilligungEinzonungBRG ZH BRGE IV Nr. 0182/2024 · 28.11.2024GutgeheissenWird ein Mobilfunkanlagen-Projekt gegenüber einer in einem früheren Verfahren abgelehnten Variante in Höhe und Ausstattung wesentlich redimensioniert, darf die Baubehörde die erneute Bewilligungsverweigerung nicht weitgehend auf die früheren, das grössere Projekt betreffenden Erwägungen stützen; die Redimensionierung ist als Ganzes zu…BaubewilligungVGer ZH VB.2024.00228 · 11.07.2024AbgewiesenEine Containerunterkunft tritt in einer heterogen ausgestalteten Umgebung nicht in störenden Widerspruch zu dieser und ordnet sich rechtsgenügend ein. Bei der Standortwahl einer Wärmepumpe ist das lärmschutzrechtliche Vorsorgeprinzip zu beachten, doch erübrigt sich eine Rückweisung, wenn kein für die Nachbarn lärmschutzrechtlich…BaubewilligungVGer ZH VB.2022.00446 · 27.06.2024AbgewiesenFür Bauten in der Landwirtschaftszone ergibt sich das zulässige Volumen allein aus den raumplanungsrechtlichen Kriterien (Art. 16 RPG) und der allgemeinen Gestaltungsvorschrift (§ 238 PBG); die Rechtsprechung, wonach gestützt auf § 238 PBG keine generelle Herabsetzung des nach der BZO zulässigen Bauvolumens verlangt werden kann, gilt…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneVGer ZH VB.2023.00208 · 27.03.2024Teilweise gutgeheissenBefindet sich ein Bauvorhaben im Perimeter eines kommunalen Landschaftsschutzobjekts oder in dessen Nachbarbereich, gilt der qualifizierte Massstab der guten Gestaltung gemäss § 238 Abs. 2 PBG; haben Vorinstanzen nur den Massstab der befriedigenden Gestaltung nach Abs. 1 angelegt, ist die Sache zur Neubeurteilung zurückzuweisen.BaubewilligungVGer ZH VB.2023.00295 · 27.03.2024GutgeheissenDie Mängel eines Bauvorhabens können nicht mittels Nebenbestimmungen geheilt werden, wenn die verlangten Korrekturen zu einer wesentlichen konzeptionellen Projektänderung führen, namentlich wenn die Mängelbehebung Räume unter die Mindestraumfläche nach § 303 Abs. 1 PBG zwingt und die ästhetischen Auswirkungen der Änderungen nicht…BaubewilligungVGer ZH VB.2023.00027 · 29.02.2024Teilweise gutgeheissenUnüberbaute, eingezonte Grundstücke, auf denen empfindliche Nutzungen zulässig sind, sind unabhängig von der Realisierungswahrscheinlichkeit nach Art. 3 Abs. 3 lit. c NISV als Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN) zu behandeln; entsteht durch Parzellierung ein neues unbebautes Grundstück, ist dieses als neuer OMEN zu berücksichtigen und…BaubewilligungAusnahmebewilligungEinzonungVGer ZH VB.2023.00057 · 29.02.2024AbgewiesenEine Baute, die sich durch ihr Volumen sehr stark von der baulichen Umgebung abhebt und ein bestehendes gutes Quartierbild gefährdet, muss diesem Spannungsverhältnis durch sorgfältige Gestaltung oder auf die Umgebung abgestimmte Gliederung des Bauvolumens Rechnung tragen, um die Voraussetzungen der befriedigenden Einordnung nach § 238…BaubewilligungVGer ZH VB.2022.00673 · 08.02.2024Abgewiesen§ 49a Abs. 2 PBG regelt lediglich die Zulässigkeit eines einzigen Dachgeschosses über Flachdächern, äussert sich aber nicht zur konkreten Ausgestaltung dieses Dachgeschosses. Art. 32 BZO geht als lex specialis der allgemeinen Dachgestaltungsvorschrift von Art. 20 BZO vor, womit die Terrassennutzung und ein Whirlpool auf dem…BaubewilligungVGer ZH VB.2023.00294 · 08.02.2024AbgewiesenEin viergeschossiges Gebäude, das die besondere Rücksichtnahme gegenüber benachbarten Inventarobjekten gemäss § 238 Abs. 2 PBG nur knapp durch den Verzicht auf ein Dachgeschoss erfüllt, kann nicht um ein Attikageschoss aufgestockt werden, da dies die erforderliche Rücksichtnahme zwangsläufig aufhöbe. Der Verzicht auf einen erneuten…BaubewilligungVGer ZH VB.2023.00228 · 11.01.2024Abgewiesen§ 101 PBG ist nicht nur auf Bauten anwendbar, die durch spätere Baulinienziehung nachträglich baulinienwidrig geworden sind, sondern auch auf Bauten, die ursprünglich gestützt auf eine Ausnahmebewilligung im Baulinienbereich bewilligt wurden; für solche Bauten können weitergehende Vorkehren im Sinn von § 101 Abs. 2 PBG zugelassen…BaubewilligungAusnahmebewilligungBRG ZH BRGE I Nrn. 0170-0175/2021 · 12.11.2021Teilweise gutgeheissenDie Aufstockung baurechtswidriger Gebäude kann nur bewilligt werden, wenn keine weitergehende Abweichung von Bauvorschriften entsteht oder eine Ausnahmebewilligung erteilt wird. Eine generelle Praxis, Gebäudehöhenüberschreitungen bis zu einem halben Bruttogeschoss als nicht weitergehend zu qualifizieren, widerspricht der…BaubewilligungAusnahmebewilligungBRG ZH BRGE I Nrn. 0041-0042/2021 · 12.03.2021GutgeheissenEine Baubewilligung für eine temporäre Wohnsiedlung in Modulbauweise mit Wellblechfassaden erfüllt nicht die Anforderungen an eine befriedigende Gesamtwirkung gemäss § 238 Abs. 1 PBG und die besondere Rücksichtnahme auf Schutzobjekte nach § 238 Abs. 2 PBG, wenn das Erscheinungsbild in einem störenden Gegensatz zur qualitätsvollen und…BaubewilligungBRG ZH BRGE I Nrn. 0101-0102/2020 · 21.08.2020AbgewiesenDie Baubewilligung für einen Ersatzneubau mit Tiefgarage in einer Quartiererhaltungszone ist rechtmässig, wenn die öffentlich-rechtlichen Vorschriften (Erschliessung, Abstände, Einordnung, Baukunde) eingehalten werden und privatrechtliche Dienstbarkeiten in öffentlich-rechtlicher Hinsicht hinreichend gewahrt bleiben.BaubewilligungBRG ZH BRGE I Nrn. 0080-0082/2016 · 27.05.2016GutgeheissenEine Mobilfunk-Basisstation ist nicht bewilligungsfähig, wenn sie sich aufgrund ihrer Grösse und Positionierung nicht befriedigend in die bauliche und landschaftliche Umgebung einordnet und damit die Anforderungen von § 238 PBG nicht erfüllt.BaubewilligungBRG ZH BRGE I Nrn. 0047-0048/2016 · 11.03.2016Teilweise gutgeheissenDie Baubewilligung für ein Geschäftshaus in der Wohnzone W5 ist rechtmässig, soweit die Fassadengestaltung eine befriedigende Gesamtwirkung erreicht und die Erschliessung sowie Parkierung den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Auflage zur Öffnung der Fassade zum Ottenweg und zur Wagnergasse im Erdgeschoss ist unverhältnismässig…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.