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§ 237 Abs. 2 PBG

10 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

60%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2024.00722 · 02.07.2026AbgewiesenEine Garagenausfahrt, die den nach der Verkehrserschliessungsverordnung erforderlichen Sichtbereich von 20 m um mindestens 23 cm nicht einhält, leidet an einem rechtserheblichen Mangel. Kann nicht festgestellt werden, dass dieser Mangel ohne grössere Neuplanung und ohne wesentliche baurechtliche sowie gestalterische Änderungen behebbar…BaubewilligungVGer ZH VB.2025.00106 · 19.03.2026AbgewiesenFür eine Zufahrtsstrasse 2 (bis 300 Wohneinheiten) ist kein beidseitiges Trottoir erforderlich; ein auf der gegenüberliegenden Strassenseite verlaufendes, 2 m breites Trottoir genügt den Anforderungen der Verkehrserschliessungsverordnung. Ein Baugrundstück ist rechtsgenügend erschlossen, wenn die Verkehrssicherheit für Fussgänger,…BaubewilligungVGer ZH VB.2023.00692 · 17.07.2025GutgeheissenEine zweireihige Parkierungsanlage, die rund 27 % der Grundstücksfläche beansprucht und die gesamte Anstosslänge zur Strasse einnimmt, ordnet sich nicht befriedigend im Sinn von § 238 Abs. 1 PBG in die ländlich geprägte Umgebung ein. Dieser Mangel ist nicht mittels Nebenbestimmungen behebbar, weil er wesentliche Projektänderungen bedingt.BaubewilligungVGer ZH VB.2024.00037 · 08.05.2025Teilweise gutgeheissenDie Bewilligung einer Projektänderung richtet sich nicht nach den Vorgaben von § 321 PBG zur nebenbestimmungsweisen Heilung, sondern nach den Anforderungen an Änderungsgesuche; ein Mangel bei den Abgrabungsvorschriften, der keine massiv übermässigen Abgrabungen betrifft, kann mittels Auflage geheilt werden. Eine Interpolation des…BaubewilligungVGer ZH VB.2022.00502 · 11.04.2024AbgewiesenWerden mehrere Projektänderungen durch dieselbe Behörde formell bewilligt, ohne dass deren Verhältnis explizit geklärt wird, ist dieses aufgrund einer Gesamtbetrachtung der Aktenlage zu bestimmen; eine nach einem vorinstanzlichen Augenschein eingereichte Projektänderung, die als Reaktion auf dabei geäusserte Kritik an der zuvor…BaubewilligungBRG ZH BRGE II Nr. 0044/2024 · 09.04.2024Gutgeheissen§ 266 PBG verlangt einen Vorplatz von mindestens 5,5 m ausschliesslich vor Garagentoren, nicht aber vor anderen Schliessvorrichtungen wie automatischen Schiebetoren; ein ferngesteuertes Schiebetor mit 3 m Abstand zur Strasse begründet im Regelfall keine Verkehrsgefährdung im Sinne von §§ 237 und 240 PBG.BaubewilligungVGer ZH VB.2023.00208 · 27.03.2024Teilweise gutgeheissenBefindet sich ein Bauvorhaben im Perimeter eines kommunalen Landschaftsschutzobjekts oder in dessen Nachbarbereich, gilt der qualifizierte Massstab der guten Gestaltung gemäss § 238 Abs. 2 PBG; haben Vorinstanzen nur den Massstab der befriedigenden Gestaltung nach Abs. 1 angelegt, ist die Sache zur Neubeurteilung zurückzuweisen.BaubewilligungVGer ZH VB.2023.00295 · 27.03.2024GutgeheissenDie Mängel eines Bauvorhabens können nicht mittels Nebenbestimmungen geheilt werden, wenn die verlangten Korrekturen zu einer wesentlichen konzeptionellen Projektänderung führen, namentlich wenn die Mängelbehebung Räume unter die Mindestraumfläche nach § 303 Abs. 1 PBG zwingt und die ästhetischen Auswirkungen der Änderungen nicht…BaubewilligungBRG ZH BRGE II Nrn. 0098-0101/2020 · 23.06.2020AbgewiesenDie Projektänderung einer Privatklinik (Vergrösserung des Volumens, zusätzliche Parkplätze, Solaranlage) ist baurechtlich zulässig, da die Erschliessung trotz erhöhter Parkplatzanzahl genügt und die Zugangsnormalien eingehalten werden. Die Rügen zu Bankett, Verkehrsgutachten und Abgrabungen sind unbegründet oder bereits abgeurteilt.BaubewilligungBRG ZH BRGE II Nr. 0170/2016 · 01.11.2016GutgeheissenEine Erschliessung eines Baugrundstücks über einen Autolift ab einer Sammelstrasse ist nicht von vornherein unzulässig, wenn die Verkehrssicherheit gewahrt bleibt und keine gravierenden Verkehrsbehinderungen zu erwarten sind.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.