§ 237 Abs. 1 und 2 PBG
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BRG ZH BRGE II Nrn. 0009-0012/2025 · 28.01.2025GutgeheissenDie angefochtenen Baubewilligungen und strassenpolizeilichen Bewilligungen sind aufzuheben, weil die Erschliessung des Baugrundstücks weder den planungsrechtlichen Festlegungen der Sonderbauvorschriften noch den verkehrstechnischen Anforderungen entspricht und damit die Baureife fehlt.BaubewilligungAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.