§ 233 Abs. 1 PBG
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BRG ZH BRGE II Nrn. 0009-0012/2025 · 28.01.2025GutgeheissenDie angefochtenen Baubewilligungen und strassenpolizeilichen Bewilligungen sind aufzuheben, weil die Erschliessung des Baugrundstücks weder den planungsrechtlichen Festlegungen der Sonderbauvorschriften noch den verkehrstechnischen Anforderungen entspricht und damit die Baureife fehlt.BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer ZH VB.2022.00568 · 13.06.2024GutgeheissenEin im Grundbuch fehlendes Leitungsrecht für die Frischwasserversorgung stellt einen nicht untergeordneten Erschliessungsmangel dar, der nicht mittels Auflage behoben werden kann und zur Aufhebung der Baubewilligung führt. Eine faktisch vorhandene, aber nur obligatorisch gesicherte Wasserleitung über fremde Parzellen genügt dem…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.