§ 23 QPV
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BRG ZH BRGE II Nrn. 0073-0078/2025 · 20.05.2025Teilweise gutgeheissenDie Anfechtung eines Quartierplans wegen fehlender Quartierplanbedürftigkeit ist nach Einleitung des Verfahrens unzulässig. Die Kosten- und Entschädigungsverteilung muss dem Äquivalenz- und Kostendeckungsprinzip entsprechen, wobei der Erschliessungsgrad massgebend ist.GestaltungsplanBRG ZH BRGE III Nrn. 0073-0074/2018 · 20.06.2018GutgeheissenDie Einleitung eines Quartierplanverfahrens ist unzulässig, wenn das Verfahren primär der Realisierung einer Groberschliessungsanlage (Bushof) dient und die Interessen der betroffenen privaten Grundeigentümer nicht angemessen berücksichtigt werden. Ein Quartierplan darf nicht zur Sicherung von Land für öffentliche Anlagen ohne…GestaltungsplanKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.