§ 23 Abs. 2 VRG
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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VGer ZH VB.2024.00428 · 06.11.2024AbgewiesenErhebt ein vollmachtslos handelnder Dritter Rekurs gegen den Widerruf einer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA und wird die einverlangte Vollmacht nicht fristgerecht nachgereicht, ist auf den Rekurs mangels Nachweises des Vertretungsverhältnisses zu Recht nicht eingetreten worden. Eine behördliche Fehlauskunft begründet nur dann…VGer ZH VB.2023.00617 · 08.02.2024AbgewiesenEntspricht eine Rekursschrift den Anforderungen der Schriftlichkeit nicht, muss der Rekurrent innert der nach § 23 Abs. 2 VRG angesetzten, nicht erstreckbaren Nachfrist den Mangel beheben; unterlässt er dies, ist auf den Rekurs nicht einzutreten. Die Zustellfiktion nach Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO tritt auch dann ein, wenn der Empfänger…BRG ZH BRGE IV Nr. 0253/2023 · 14.12.2023NichteintretenEin Rekurs, der nur unter der Bedingung maximaler Kostenfolge erhoben wird, ist als bedingter Rekurs unzulaessig; auf dergestalt bedingte Rechtsmittel ist nicht einzutreten.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.