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§ 22a WRFG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
AppGer BS VD.2023.136 · 06.01.2025Teilweise gutgeheissenDie Übergangsbestimmung von § 22a Abs. 1 nWRFG ist verfassungskonform so auszulegen, dass ein Baugesuch, das im erstinstanzlichen Verfahren nach altem Recht geprüft werden durfte, auch im Rekursverfahren nach den zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung geltenden Vorschriften zu beurteilen ist. Die gegenteilige Auslegung der…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.