Startseite
Startseite
← Normenregister

§ 22a Abs. 1 nWRFG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
AppGer BS VD.2024.155 · 06.10.2025Teilweise gutgeheissenDie Übergangsbestimmung von § 22a Abs. 1 Satz 2 nWRFG, wonach auf erstinstanzlich noch nach altem Wohnraumförderungsrecht beurteilte Baugesuche im Rechtsmittelverfahren das neue Recht anzuwenden ist, lässt sich nicht mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz, dem Verhältnismässigkeitsprinzip, dem Willkürverbot sowie dem Vertrauensschutz…BaubewilligungAppGer BS VD.2024.164 · 06.10.2025GutgeheissenDie Übergangsbestimmung von § 22a Abs. 1 Satz 2 nWRFG, wonach auf erstinstanzliche Baubewilligungsverfahren noch altes Wohnschutzförderrecht angewandt wurde, das Rechtsmittelverfahren jedoch neuem Recht unterstehen soll, ist verfassungskonform so auszulegen, dass auch das Rechtsmittelverfahren dem bisherigen Recht untersteht, da die…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.