§§ 229 f. PBG
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BRG ZH BRGE IV Nr. 0068/2024 · 16.05.2024AbgewiesenDie dreijährige Verwirkungsfrist einer Baubewilligung beginnt nicht zu laufen, solange nebenbestimmungsweise verlangte Pläne, deren Genehmigung einen Umsetzungsspielraum eröffnet, noch nicht rechtskräftig bewilligt sind; eine ausnahmsweise Verwirkung trotz fehlendem Fristanlauf setzt jahrelanges Untätigsein der Bauherrschaft voraus. Die…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.