§ 229 Abs. 1 PBG
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer ZH VB.2024.00111 · 14.11.2024Teilweise gutgeheissenBeim Entscheid über die Gewährung des Hammerschlagsrechts nach §§ 229 f. PBG hat die kommunale Baubehörde privatrechtliche Vereinbarungen zwischen den Beteiligten zu berücksichtigen; eine Verweisung an die Zivilgerichte ist unzulässig, da der Baubehörde insoweit eine Richterrolle im nachbarrechtlichen Streit zukommt (§ 230 Abs. 2 PBG,…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.