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§ 228 Abs. 1 PBG

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VGer ZH VB.2025.00274 · 30.10.2025AbgewiesenNotspriessungen, die von der Baubehörde von Amtes wegen gestützt auf § 358 PBG angeordnet werden, sind keine bewilligungspflichtigen Bauvorhaben und erfordern keine Baubewilligung. Dem Mieter fehlt ein schutzwürdiges Feststellungsinteresse daran, dass eine solche behördliche Sicherungsmassnahme einer Baubewilligung bedürfe.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.