§ 226 PBG
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KGer LU 7H 17 134 · 03.01.2018Besonderer AusgangOhne Baubewilligung realisierte baubewilligungspflichtige Massnahmen sind prinzipiell nach Massgabe desjenigen Rechts zu beurteilen, welches zur Zeit der Realisierung in Kraft stand; ist das später in Kraft getretene Recht aus Sicht der Bauherrschaft günstiger, gebietet der Grundsatz der Verhältnismässigkeit dessen Anwendung. Das…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionWiederherstellung / RückbauPlanungszoneKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.