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§ 222 StG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH SB.2025.00060 · 14.01.2026AbgewiesenBei der unterpreislichen Einbringung eines Grundstücks in eine Gesellschaft ist der Wertzuwachs auf den Anteilen der übrigen Gesellschafter nicht als grundstückgewinnsteuerpflichtige Gegenleistung zu behandeln, sofern keine konkreten Anhaltspunkte für eine solche bestehen. Es liegt im kantonalen Gestaltungsspielraum, diesen Wertzuwachs…VGer ZH SB.2023.00064 · 21.08.2024AbgewiesenWertvermehrende Quasieigenleistungen einer Schwestergesellschaft sind bei der Grundstückgewinnsteuer nur anrechenbar, wenn sie durch detaillierte Angaben zu den erbrachten Arbeiten, dem Aufwand und dem verrechneten Stundensatz substanziiert nachgewiesen werden; pauschale Rechnungen genügen dieser erhöhten Substanziierungspflicht nicht.…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.