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§ 220 PBG

8 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

75%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BRG ZH BRGE II Nr. 0165/2025 · 04.11.2025GutgeheissenEine Ausnahmebewilligung nach § 220 PBG zur Unterschreitung des Wegabstandes setzt besondere Verhältnisse voraus; betriebliche und gestalterische Erwägungen genügen nicht, wenn die erforderliche Fluchttreppe unbestrittenermaassen auch unter Einhalten des Wegabstandes normgerecht erstellt werden kann.BaubewilligungAusnahmebewilligungBRG ZH BRGE IV Nrn. 0195-0197/2024 · 12.12.2024Teilweise gutgeheissenDie forstrechtliche Bewilligung für Bauten und Anlagen im Waldabstandsbereich von 15 m sowie die raumplanungsrechtliche Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung des Waldabstandes von 30 m ausserhalb der Bauzone sind rechtmässig, wenn die Waldfunktionen nicht beeinträchtigt werden und besondere Verhältnisse vorliegen. Eine erneute…BaubewilligungAusnahmebewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_93/2024 · 10.12.2024AbgewiesenEin Liftanbau zur behindertengerechten Erschliessung eines neu geplanten Attikageschosses fällt nicht unter die Altbauausnahme von § 19a BBV II, da die Bewilligung für das Attikageschoss nicht vor dem 1. Juli 1978 erteilt wurde und der Anbau primär der Erschliessung der neuen Bausubstanz dient.BaubewilligungBRG ZH BRGE II Nr. 0142/2024 · 13.08.2024AbgewiesenUmbauten an baurechtswidrigen Gebäuden dürfen keine neuen oder weitergehenden Abweichungen von Bauvorschriften bewirken, es sei denn, es liege ein Dispens vor. Eine nachträgliche Aussenwärmedämmung nach § 253a PBG führt nicht zu einer weitergehenden Abstandsunterschreitung, wenn diese allein auf die Dämmung zurückzuführen ist.BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungBRG ZH BRGE I Nrn. 0170-0175/2021 · 12.11.2021Teilweise gutgeheissenDie Aufstockung baurechtswidriger Gebäude kann nur bewilligt werden, wenn keine weitergehende Abweichung von Bauvorschriften entsteht oder eine Ausnahmebewilligung erteilt wird. Eine generelle Praxis, Gebäudehöhenüberschreitungen bis zu einem halben Bruttogeschoss als nicht weitergehend zu qualifizieren, widerspricht der…BaubewilligungAusnahmebewilligungBRG ZH BRGE II Nrn. 0142-0143/2019 · 10.09.2019GutgeheissenAusnahmebewilligungen nach § 220 PBG setzen besondere Verhältnisse voraus und dürfen nicht zur unzulässigen Quartierplanung durch Dispense führen. Eine systematische Unterschreitung von Wegabständen via Ausnahmebewilligungen widerspricht dem Prinzip der Gewaltentrennung.BaubewilligungAusnahmebewilligungGestaltungsplanBRG ZH BRGE I Nrn. 0170-0172/2016 · 25.11.2016GutgeheissenEine Ausnahmebewilligung vom vorgeschriebenen Wohnanteil nach § 220 PBG setzt besondere Verhältnisse voraus, die nicht vorliegen, wenn die Begründung für eine Vielzahl von Fällen anwendbar ist. Die Standortgebundenheit einer Mittelschule rechtfertigt keine Befreiung in einer Wohnzone mit 90 % Wohnanteil.BaubewilligungAusnahmebewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_5/2016 · 18.05.2016GutgeheissenEine Mobilfunkanlage auf einem baurechtswidrig hohen Gebäude bedarf einer Ausnahmebewilligung nach § 220 PBG, wenn sie zu einer weitergehenden Abweichung von Bauvorschriften führt. Die ästhetische Beurteilung nach § 238 PBG unterliegt der Gemeindeautonomie, sofern sie vertretbar ist.BaubewilligungAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.