§ 22 VRG (BGS 124.11)
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
33%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SO VWBES.2023.249 · 08.12.2023GutgeheissenDie Befristung einer Baubewilligung setzt eine gesetzliche Grundlage, ein öffentliches Interesse und eine nachvollziehbare Begründung voraus; im Kanton Solothurn ist sie grundsätzlich nur zulässig, wenn sie im Interesse des Bauherrn steht oder als mildere Massnahme zur Behebung eines beheblichen Mangels dient. Eine unbegründet…BaubewilligungVGer SO VWBES.2021.338 · 24.03.2022AbgewiesenReklamen in der Kernzone Ortsbild bedürfen einer ordnungsgemässen Baubewilligung, die den Beizug des Ortsbildinventars sowie die Anhörung der kantonalen Denkmalpflege und des Kreisbauamts voraussetzt. Eine nachträglich angebrachte, vom bewilligten Sujet wesentlich abweichende Reklame gilt nicht als bewilligt, selbst wenn Format und Lage…BaubewilligungVGer SO VWBES.2020.45 · 27.07.2020AbgewiesenDas Interesse an der Rechtssicherheit und der Vertrauensschutz überwiegen das öffentliche Interesse an der Beseitigung einer seit Jahrzehnten bestehenden, nur punktuell die Parzellengrenze verletzenden Einfriedigung, wenn die ursprüngliche Baubewilligung rechtskräftig ist, die Beschwerdeführer der Errichtung schriftlich zugestimmt…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.