Startseite
Startseite
← Normenregister

§ 22 KBVrev

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SO VWBES.2018.391 · 16.07.2019AbgewiesenNach der Aufhebung eines Gestaltungs- und Erschliessungsplans gilt die Strassenbaulinie des gleichzeitig für massgebend erklärten Erschliessungsplans; der subsidiäre kantonale Mindestabstand gemäss § 46 Abs. 1 KBV greift nur, sofern keine Nutzungspläne (Baulinien) etwas anderes bestimmen. In einer Gemeinde, die ihre Ortsplanung noch…BaubewilligungOrtsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.