§ 22 Abs. 2 WWG
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BRG ZH BRGE IV Nr. 0007/2017 · 09.08.2016AbgewiesenBei der Erstellung kantonaler Hochwasser-Gefahrenkarten ist die Brutto-Methodik sachgerecht, weil die Netto-Methodik auf nicht ausreichend sicher einschätzbaren Ausuferungsannahmen beruht und eine kantonsweit einheitliche Berechnungsweise die Vergleichbarkeit der Hochwassergefährdung gewährleistet.Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.