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§ 22 Abs. 2 VRG

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VGer ZH VB.2024.00735 · 18.12.2025AbgewiesenWird ein Gemeinderatsbeschluss über die Inventarentlassung nur auf ePublikation.ch, nicht aber im kantonalen Amtsblatt veröffentlicht, läuft gemäss § 6 Abs. 1 lit. a PBG keine Rekursfrist. Die Gemeinde überschreitet ihr im Rahmen der Gemeindeautonomie zustehendes Ermessen, wenn sie ein Gebäude mit sehr hohem Situationswert entgegen…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.