§ 21a Abs. 2 VRG
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer ZH VB.2026.00365 · 20.08.2026AbgewiesenEin Stimmrechtsrekurs gegen Verfahrensfehler in der Gemeindeversammlung setzt nach § 21a Abs. 2 VRG voraus, dass die Rüge bereits an der Versammlung selbst erhoben wird; wer dies unterlässt, verwirkt sein Beschwerderecht. Die Nichtzulassung eines Antrags durch die Versammlungsleitung ist eine verfahrensrechtliche Frage, weshalb die…OrtsplanungsrevisionMehrwertabgabeVGer ZH VB.2025.00744 · 19.03.2026AbgewiesenEin Stimmrechtsrekurs gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversammlung setzt voraus, dass die Verfahrensfehler bereits anlässlich der Gemeindeversammlung selbst gerügt worden sind; die Rüge muss an die Versammlungsleitung adressiert und hinreichend bestimmt geäussert werden.OrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.