§ 213 StG
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VGer ZH SB.2025.00018 · 27.05.2025AbgewiesenKosten für den Bau eines Gartenhauses können bei der Grundstückgewinnsteuer nur dann als Aufwendungen nach § 221 StG angerechnet werden, wenn der Steuerpflichtige die Höhe der Kosten durch Zahlungsbelege substanziiert nachweist; mangels hinreichender Substanziierung und wegen möglicher Doppelabzüge als Unterhaltskosten ist die…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.