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§ 213 PBG

11 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

73%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2024.00457 · 27.11.2025Teilweise gutgeheissenAus der Nichtaufnahme eines Gebäudes in ein Denkmalpflege-Inventar lässt sich nicht ableiten, dass dem Objekt keine potenzielle Schutzwürdigkeit zukommt. Ein nach wissenschaftlichen Kriterien abgefasstes architekturhistorisches Parteigutachten kann genügend konkrete Anhaltspunkte für eine mögliche Schutzwürdigkeit begründen und damit…BaubewilligungVGer ZH VB.2024.00322 · 28.05.2025AbgewiesenDie Festlegung einer Kernzone und der Erlass von Kernzonenbestimmungen ermöglichen keinen Schutz der Bausubstanz; sind solche Massnahmen notwendig, ist eine formelle Unterschutzstellung erforderlich (§ 205 lit. a PBG). Die Verneinung des Eigenwerts und des Situationswerts eines inventarisierten Gebäudes rechtfertigt dessen Entlassung…OrtsplanungsrevisionVGer ZH VR.2024.00002 · 27.03.2025AbgewiesenBei Denkmalschutzmassnahmen, die lediglich die Verminderung der baulichen Nutzung und nicht deren vollständige Aufhebung zur Folge haben, liegt ein entschädigungspflichtiger Entzug wesentlicher Eigentumsbefugnisse nur vor, wo die Massnahme eine bestimmungsgemässe, wirtschaftlich sinnvolle und gute Nutzung der betroffenen Liegenschaft…EnteignungBRG ZH BRGE I Nrn. 0091-0092/2024 · 16.05.2024Teilweise gutgeheissenVor Erteilung einer Baubewilligung ist die Schutzwürdigkeit eines nicht inventarisierten, aber potenziell schutzwürdigen Objekts abzuklären, wenn dessen Inventarisierung offensichtlich zu Unrecht unterblieben ist. Die Inventarisierung setzt einzig die potenzielle Schutzwürdigkeit voraus.BaubewilligungBRG ZH BRGE II Nrn. 0004-0007/2023 · 17.01.2023GutgeheissenEin Bauvorhaben in der Zone für öffentliche Bauten (OeB) muss besondere Rücksicht auf inventarisierte Schutzobjekte nehmen (§ 238 Abs. 2 PBG). Bei Beeinträchtigung der für die Wirkung des Schutzobjekts wesentlichen Umgebung sind vorgängige Schutzabklärungen erforderlich (§ 203 Abs. 1 lit. c PBG, § 213 PBG). Zudem muss die Nutzung in…BaubewilligungBRG ZH BRGE II Nrn. 0165-0166/2019 · 29.10.2019GutgeheissenEin als Schutzobjekt inventarisiertes Gebäude darf nicht ohne formelle Inventarentlassung abgebrochen werden, selbst wenn die Schutzmassnahme auf Kernzonenvorschriften beschränkt wurde. Die Schutzverfügung von 2011 ist klar und bindend, sodass der Abbruch erst nach Inventarentlassung zulässig ist.BaubewilligungAusnahmebewilligungBRG ZH BRGE III Nr. 0181/2018 · 05.12.2018Teilweise gutgeheissenDie Unterschutzstellung der Siedlungen Sängglen und Pfaffenstein II als Objekte von überkommunaler Bedeutung ist rechtmässig, sofern der Schutzumfang verhältnismässig ist. Beim Kindergartengebäude ist der Schutzumfang anzupassen, um eine sinnvolle Umnutzung zu ermöglichen.Umnutzung / ZweckänderungBRG ZH BRGE III Nrn. 0182-0185/2018 · 05.12.2018Teilweise gutgeheissenDie Unterschutzstellung der Siedlungen Sängglen und Pfaffenstein II in Fällanden als Objekte von überkommunaler Bedeutung ist rechtmässig, sofern der Schutzumfang auf die für den Charakter der Siedlungen entscheidenden Gestaltungselemente beschränkt wird. Private Dienstbarkeiten ersetzen keine öffentlich-rechtlichen Schutzmassnahmen.BRG ZH BRGE II Nr. 0029/2018 · 20.03.2018AbgewiesenDie Unterschutzstellung eines Gebäudes als wichtiger Zeuge einer baukünstlerischen Epoche (Art. § 203 Abs. 1 lit. c PBG) ist rechtmässig, wenn das Objekt trotz baulicher Veränderungen die Epoche aussagekräftig dokumentiert und das öffentliche Interesse am Denkmalschutz überwiegende private Interessen überwiegt.Umnutzung / ZweckänderungBRG ZH BRGE III Nrn. 0110-0128/2016 · 24.08.2016Teilweise gutgeheissenDie Baudirektion muss bei der Prüfung der Unterschutzstellung von Schutzobjekten die Verhältnismässigkeit im weiteren und engeren Sinne umfassend prüfen, insbesondere die Schutzwürdigkeit, den Schutzumfang und die Abwägung öffentlicher und privater Interessen. Privatrechtliche Dienstbarkeiten können behördliche Schutzmassnahmen nicht…BRG ZH BRGE III Nrn. 0150-0174/2016 · 24.08.2016Teilweise gutgeheissenDie Baudirektion muss die Verhältnismässigkeit einer Unterschutzstellung von schutzwürdigen Siedlungen umfassend prüfen, insbesondere die Interessenabwägung nachvollziehbar darlegen. Privatrechtliche Dienstbarkeiten können öffentlich-rechtliche Schutzmassnahmen nicht ersetzen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.