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§ 210 PBG

4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

75%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
KGer LU 7H 22 39 · 12.05.2022AbgewiesenEin Inhaber einer privatrechtlichen Spielberechtigungs-Lizenz für eine Golfanlage ist im öffentlich-rechtlichen Baubewilligungsverfahren für den Ersatzbau des Clubhauses nicht einsprachelegitimiert, weil weder ein ausreichender räumlicher Bezug zum Bauvorhaben noch eine hinreichende besondere Betroffenheit im Sinn von § 207 Abs. 1 lit.…BaubewilligungBRG ZH BRGE III Nr. 0181/2018 · 05.12.2018Teilweise gutgeheissenDie Unterschutzstellung der Siedlungen Sängglen und Pfaffenstein II als Objekte von überkommunaler Bedeutung ist rechtmässig, sofern der Schutzumfang verhältnismässig ist. Beim Kindergartengebäude ist der Schutzumfang anzupassen, um eine sinnvolle Umnutzung zu ermöglichen.Umnutzung / ZweckänderungBRG ZH BRGE III Nrn. 0110-0128/2016 · 24.08.2016Teilweise gutgeheissenDie Baudirektion muss bei der Prüfung der Unterschutzstellung von Schutzobjekten die Verhältnismässigkeit im weiteren und engeren Sinne umfassend prüfen, insbesondere die Schutzwürdigkeit, den Schutzumfang und die Abwägung öffentlicher und privater Interessen. Privatrechtliche Dienstbarkeiten können behördliche Schutzmassnahmen nicht…BRG ZH BRGE III Nrn. 0150-0174/2016 · 24.08.2016Teilweise gutgeheissenDie Baudirektion muss die Verhältnismässigkeit einer Unterschutzstellung von schutzwürdigen Siedlungen umfassend prüfen, insbesondere die Interessenabwägung nachvollziehbar darlegen. Privatrechtliche Dienstbarkeiten können öffentlich-rechtliche Schutzmassnahmen nicht ersetzen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.