§ 21 NHV
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BRG ZH BRGE I Nrn. 0061-0063/2019 · 10.05.2019Teilweise gutgeheissenEine Arealüberbauung muss die erhöhten gestalterischen Anforderungen nach § 71 PBG erfüllen, insbesondere eine besonders gute Einordnung in das Ortsbild und die bauliche Umgebung. Grossmassstäblichkeit allein rechtfertigt keine Ablehnung, sofern die Rücksichtnahme auf die Umgebung gewahrt ist.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.