§ 21 BNO
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VGer AG WBE.2025.232 · 10.07.2026AbgewiesenEin geplanter Lärmschutzwall (Höhe 4.90 m, Länge ca. 150 m) ist in der Grünzone nicht zonenkonform, wenn er weder dem Orts- und Landschaftsbild noch der Siedlungsdurchgrünung dient, sondern ausschliesslich dem Lärmschutz eines benachbarten Betriebs. Eine Ausnahmebewilligung scheitert mangels ausserordentlicher Verhältnisse, wenn…BaubewilligungAusnahmebewilligungGestaltungsplanSondernutzungsplanKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.