§ 21 Abs. 3 WRFG
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AppGer BS VD.2017.2 · 21.11.2017AbgewiesenMieter, deren Rügen in einem Rückweisungsverfahren inhaltlich abschliessend abgewiesen wurden, können gegen den Folgeentscheid keinen erneuten Rekurs erheben; für baurechtliche und denkmalschutzrechtliche Rügen fehlt nach Beendigung des Mietverhältnisses das aktuelle Rechtsschutzinteresse. Eine Pflicht zur erneuten Publikation von…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.