§ 21 Abs. 2 WAG
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SO VWBES.2019.397 · 11.05.2020AbgewiesenDie Erteilung einer Ausnahmebewilligung für verlängerte Öffnungszeiten nach § 21 Abs. 1 WAG ist eine Kann-Bestimmung; ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Es ist eine Interessenabwägung vorzunehmen, in der wirtschaftliche Interessen des Betreibers den Anwohnerinteressen an ungestörter Nachtruhe und dem öffentlichen Interesse an…AusnahmebewilligungBaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.