§ 20a Abs. 1 VRG
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VGer ZH VB.2025.00530 · 02.07.2026Teilweise gutgeheissenEin Baustopp darf als vorsorgliche Massnahme nur verfügt werden, wenn ein Bauherr massiv von den bewilligten Plänen abweicht oder ohne Bewilligung baut; sein Umfang ist auf die konkret beanstandeten bewilligungspflichtigen Arbeiten zu beschränken und im Dispositiv genau zu umschreiben. Ein generelles Verbot aller Umgebungsarbeiten geht…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.