§ 209 PBG
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KGer LU 7H 18 288 · 13.03.2020AbgewiesenBei umfassenden Umbau- und Sanierungsarbeiten in der Ortsbildschutzzone A kann die Baubewilligungsbehörde gestützt auf Art. 15 Abs. 4 BZR die Entfernung einer störenden, nie behördlich bewilligten Holzterrasse als Auflage zur Baubewilligung anordnen, sofern ein funktioneller Zusammenhang zwischen der geplanten Terrassensanierung und den…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauBRG ZH BRGE III Nr. 0181/2018 · 05.12.2018Teilweise gutgeheissenDie Unterschutzstellung der Siedlungen Sängglen und Pfaffenstein II als Objekte von überkommunaler Bedeutung ist rechtmässig, sofern der Schutzumfang verhältnismässig ist. Beim Kindergartengebäude ist der Schutzumfang anzupassen, um eine sinnvolle Umnutzung zu ermöglichen.Umnutzung / ZweckänderungBRG ZH BRGE III Nrn. 0182-0185/2018 · 05.12.2018Teilweise gutgeheissenDie Unterschutzstellung der Siedlungen Sängglen und Pfaffenstein II in Fällanden als Objekte von überkommunaler Bedeutung ist rechtmässig, sofern der Schutzumfang auf die für den Charakter der Siedlungen entscheidenden Gestaltungselemente beschränkt wird. Private Dienstbarkeiten ersetzen keine öffentlich-rechtlichen Schutzmassnahmen.BRG ZH BRGE III Nrn. 0110-0128/2016 · 24.08.2016Teilweise gutgeheissenDie Baudirektion muss bei der Prüfung der Unterschutzstellung von Schutzobjekten die Verhältnismässigkeit im weiteren und engeren Sinne umfassend prüfen, insbesondere die Schutzwürdigkeit, den Schutzumfang und die Abwägung öffentlicher und privater Interessen. Privatrechtliche Dienstbarkeiten können behördliche Schutzmassnahmen nicht…BRG ZH BRGE III Nrn. 0150-0174/2016 · 24.08.2016Teilweise gutgeheissenDie Baudirektion muss die Verhältnismässigkeit einer Unterschutzstellung von schutzwürdigen Siedlungen umfassend prüfen, insbesondere die Interessenabwägung nachvollziehbar darlegen. Privatrechtliche Dienstbarkeiten können öffentlich-rechtliche Schutzmassnahmen nicht ersetzen.Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.