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§ 207 Abs. 1 PBG

5 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

40%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2024.00736 · 07.05.2026AbgewiesenFür die Beurteilung der Ensemblewirkung im Denkmalschutz kommt es nicht auf die gegenseitige Einsehbarkeit der Bauten, sondern auf die Wirkung des Streitobjekts zusammen mit anderen Bauten auf Personen im öffentlichen Raum an. Vergleichsobjekte zur Relativierung des Schutzwürdigkeitsgrads müssen primär formell unter Schutz gestellt…VGer ZH VB.2024.00065 · 10.07.2025AbgewiesenBeruht die Schutzwürdigkeit einer Siedlung auf dem räumlich-ästhetischen Zusammenspiel ihrer Bauten, ist die Gebäudegruppe als Ensemble zu schützen und eine selektive Auswahl einzelner Gebäude ausgeschlossen; ein Schutzvertrag darf die Erweiterung von Schutzobjekten nicht pauschal «gemäss der Regelbauweise» gestatten.VGer ZH VB.2023.00498 · 17.04.2024AbgewiesenEin verwaltungsrechtlicher Schutzvertrag für ein Denkmalobjekt darf unter der aufschiebenden Bedingung der Rechtskraft einer Baubewilligung abgeschlossen werden, solange bei Dahinfallen des Vertrags der Schutz durch frühere Schutzverfügungen weiterhin gewährleistet bleibt. Der im Schutzvertrag festgelegte Baubereich ist nicht mit der…BaubewilligungBRG ZH BRGE II Nrn. 0252-0253/2023 · 12.12.2023Teilweise gutgeheissenDie Unterschutzstellung von Bäumen und einer Gartenanlage als Natur- und Heimatschutzobjekte erfordert eine vollständige Interessenabwägung gemäss § 204 PBG. Eine Aufteilung eines integralen Schutzobjekts in geschützte und nicht geschützte Teile ohne durchgehende Abwägung ist rechtswidrig.BaubewilligungBRG ZH BRGE II Nr. 0190/2017 · 19.12.2017Teilweise gutgeheissenDie Wiederherstellung eines historischen Kachelofens im Gebäudeinneren kann nicht verlangt werden, wenn dieser keine Auswirkung auf den Situationswert des Schutzobjekts hat.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.