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§ 204 PBG

4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

25%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BRG ZH BRGE IV Nr. 0024/2025 · 06.03.2025AbgewiesenBei der Güterabwägung nach § 204 Abs. 1 PBG zwischen dem denkmalpflegerischen Interesse am ungeschmälerten Erhalt des Situationswerts eines kommunalen Schutzobjekts und dem dringenden öffentlichen Interesse an der Schaffung von Asylunterkünften kann Letzteres überwiegen, wenn am Schutzobjekt selbst keine baulichen Eingriffe erfolgen und…BaubewilligungBRG ZH BRGE II Nrn. 0252-0253/2023 · 12.12.2023Teilweise gutgeheissenDie Unterschutzstellung von Bäumen und einer Gartenanlage als Natur- und Heimatschutzobjekte erfordert eine vollständige Interessenabwägung gemäss § 204 PBG. Eine Aufteilung eines integralen Schutzobjekts in geschützte und nicht geschützte Teile ohne durchgehende Abwägung ist rechtswidrig.BaubewilligungBRG ZH BRGE III Nr. 0180/2018 · 05.12.2018AbgewiesenDie Unterschutzstellung der Siedlungen Sängglen und Pfaffenstein II inklusive der Strassenparzelle Sängglenstrasse und des Aussichtsplatzes ist verhältnismässig, da diese Elemente als integrale Bestandteile des Schutzobjekts von überkommunaler Bedeutung anzusehen sind und das öffentliche Interesse am Erhalt überwiegt.BRG ZH BRGE II Nr. 0029/2018 · 20.03.2018AbgewiesenDie Unterschutzstellung eines Gebäudes als wichtiger Zeuge einer baukünstlerischen Epoche (Art. § 203 Abs. 1 lit. c PBG) ist rechtmässig, wenn das Objekt trotz baulicher Veränderungen die Epoche aussagekräftig dokumentiert und das öffentliche Interesse am Denkmalschutz überwiegende private Interessen überwiegt.Umnutzung / Zweckänderung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.