§ 203 Abs. 1 lit. f PBG
4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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VGer ZH VB.2024.00408 · 08.01.2026AbgewiesenDa das Bauprojekt den Schutzzweck einer inventarisierten Gartenanlage nicht gefährdet, darf auf einen formellen Schutzentscheid verzichtet werden. Bei der Anwendung von § 100 Abs. 3 PBG überwiegt das private Interesse an der zweckmässigen Grundstücksnutzung das nicht gewichtige öffentliche Interesse an der Freihaltung eines rund 20 m…BaubewilligungVGer ZH VB.2024.00665 · 19.06.2025AbgewiesenWer mit einem Vergleich die Verpflichtung eingeht, einen Baumstamm zu fällen, handelt treuwidrig, wenn er später die Bewilligungsfähigkeit dieser Fällung gerichtlich anficht; auf ein solches Rechtsmittel ist wegen Verstosses gegen Art. 5 Abs. 3 BV nicht einzutreten. Nach Eintritt der formellen Rechtskraft einer Zustimmungsverfügung…BaubewilligungGestaltungsplanVGer ZH VB.2024.00187 · 15.05.2025AbgewiesenDas Koordinationsgebot nach Art. 25a RPG ist erfüllt, wenn die Genehmigung eines Schutzvertrags und die Baubewilligung praktisch zeitgleich eröffnet werden und die Rechtsmittelfristen sich überlappen. Ein auf § 205 lit. d PBG gestützter verwaltungsrechtlicher Schutzvertrag ist nicht bedingungsfeindlich und kann von der Rechtskraft einer…BaubewilligungBRG ZH BRGE II Nr. 0075/2020 · 28.04.2020AbgewiesenDie Unterschutzstellung eines Tulpenbaums als Schutzobjekt nach § 203 Abs. 1 lit. f PBG und die damit verbundenen Schutzmassnahmen (statisch relevanter Wurzelbereich, Kronenbereich, Fahrverbot, Ersatzpflanzungspflicht) sind rechtmässig, wenn sie auf einer vertretbaren Würdigung der massgebenden Umstände beruhen und verhältnismässig sind.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.