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§ 203 Abs. 1 lit. f PBG

4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer ZH VB.2024.00408 · 08.01.2026AbgewiesenDa das Bauprojekt den Schutzzweck einer inventarisierten Gartenanlage nicht gefährdet, darf auf einen formellen Schutzentscheid verzichtet werden. Bei der Anwendung von § 100 Abs. 3 PBG überwiegt das private Interesse an der zweckmässigen Grundstücksnutzung das nicht gewichtige öffentliche Interesse an der Freihaltung eines rund 20 m…BaubewilligungVGer ZH VB.2024.00665 · 19.06.2025AbgewiesenWer mit einem Vergleich die Verpflichtung eingeht, einen Baumstamm zu fällen, handelt treuwidrig, wenn er später die Bewilligungsfähigkeit dieser Fällung gerichtlich anficht; auf ein solches Rechtsmittel ist wegen Verstosses gegen Art. 5 Abs. 3 BV nicht einzutreten. Nach Eintritt der formellen Rechtskraft einer Zustimmungsverfügung…BaubewilligungGestaltungsplanVGer ZH VB.2024.00187 · 15.05.2025AbgewiesenDas Koordinationsgebot nach Art. 25a RPG ist erfüllt, wenn die Genehmigung eines Schutzvertrags und die Baubewilligung praktisch zeitgleich eröffnet werden und die Rechtsmittelfristen sich überlappen. Ein auf § 205 lit. d PBG gestützter verwaltungsrechtlicher Schutzvertrag ist nicht bedingungsfeindlich und kann von der Rechtskraft einer…BaubewilligungBRG ZH BRGE II Nr. 0075/2020 · 28.04.2020AbgewiesenDie Unterschutzstellung eines Tulpenbaums als Schutzobjekt nach § 203 Abs. 1 lit. f PBG und die damit verbundenen Schutzmassnahmen (statisch relevanter Wurzelbereich, Kronenbereich, Fahrverbot, Ersatzpflanzungspflicht) sind rechtmässig, wenn sie auf einer vertretbaren Würdigung der massgebenden Umstände beruhen und verhältnismässig sind.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.