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§ 201 Abs. 1 lit. b PBG

4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
KGer LU 7H 23 157 · 06.11.2023AbgewiesenEine Wiederherstellungsverfügung (Rückbau eines Rohbaus nach Erlöschen der Baubewilligung) ist verhältnismässig, wenn dem Bauherrn über fast zehn Jahre hinweg trotz kantonsgerichtlicher Fristen und Vergleichsvereinbarung wiederholt Gelegenheiten zur Fertigstellung eingeräumt wurden und er seine Verpflichtungen beharrlich nicht erfüllte.…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauBGer 1C_267/2022 · 20.12.2022AbgewiesenDas Erlöschen einer Baubewilligung nach § 201 Abs. 1 lit. b PBG kann auch bei Nichteinhaltung von Fristen für Zwischenschritte wie die Erstellung des Schnurgerüsts eintreten, sofern dies dem Schutz vor Baustellenrisiken und dem öffentlichen Interesse dient. Die angeordneten Massnahmen zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauBGer 1C_669/2020 · 01.06.2021Teilweise gutgeheissenDie Fristsetzung zur Vollendung begonnener Bauarbeiten nach § 201 Abs. 1 lit. b PBG ist rechtmässig, wenn die Bauarbeiten unterbrochen wurden und keine gültige Bewilligung für Projektänderungen vorliegt. Die Fristen sind unter Berücksichtigung öffentlicher Interessen (Vermeidung von Bauruinen und Gefahrenherden) und der konkreten…BaubewilligungKGer LU 7H 19 305 · 09.04.2020Teilweise gutgeheissenIst eine bewilligte Überbauung im Rohbau bereits realisiert und wegen länger andauernden Unterbruchs nicht vollendet, kann die Baupolizeibehörde gestützt auf § 201 Abs. 1 lit. b PBG eine Frist zur Vollendung ansetzen; die einzige gesetzliche Rechtsfolge bei Fristversäumnis ist das Erlöschen der Baubewilligung, nicht ein direkter…BaubewilligungWiederherstellung / Rückbau

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.