§ 20 Ziff. 1 GebVG
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BRG ZH BRGE IV Nr. 0039/2025 · 20.03.2025AbgewiesenEin Gebäudeschaden durch ins Innere gedrungenes Niederschlagswasser gilt nur dann als versicherter Überschwemmungsschaden gemäss § 19 Ziff. 3 GebVG, wenn das Wasser oberflächlich (über Terrain) ins Gebäude eingedrungen ist; unterirdisch eingedrungenes Wasser ist nicht versichert. Unabhängig davon schliesst § 20 Ziff. 3 GebVG die…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.