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§ 20 StR

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZG V 2021 19 · 11.03.2022Teilweise gutgeheissenDie Umgestaltung eines öffentlichen Weges mit Rasengittersteinen und Humusstreifen ist zulässig, sofern die Verkehrssicherheit gewahrt bleibt. Abstandsvorschriften für Pflanzungen und Signale sind jedoch strikt einzuhalten.BaubewilligungWiederherstellung / Rückbau

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.