§ 20 Abs. 3 IDG
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VGer ZH AEG.2025.00001 · 19.09.2024AbgewiesenDie Akteneinsicht Dritter in hängige Gerichtsverfahren richtet sich nach der allgemeinen Regelung von § 8 Abs. 1 VRG; ein schützenswertes Interesse ist von der gesuchstellenden Person glaubhaft darzulegen, andernfalls ist das Gesuch abzuweisen.BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.