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§ 2 Abs. 2 BVV

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BRG ZH BRGE III Nrn. 0122-0123/2019 · 18.09.2019AbgewiesenDie Baubehörde ist berechtigt, ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren für baurechtswidrige Bauten und Nutzungen ausserhalb des Gestaltungsplanperimeters anzuordnen, sofern hinreichende Anhaltspunkte für Bewilligungspflicht oder materielle Rechtsverstösse vorliegen. Eine Verwirkungsfrist von 30 Jahren für den Abbruch…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneGestaltungsplan

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.